
Sie möchten Ihr Zuhause sanieren und gleichzeitig Geld sparen?
Dann sollten Sie sich die KfW-Förderung Bestandsbauten 2025 ansehen. Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme an, die Hausbesitzer und Wohnungseigentümer bei der Sanierung ihres Hauses unterstützen. Mit der KfW-Förderung können Sie:
- Ihre Energiekosten senken
- Den Wohnkomfort verbessern
- Den Wert Ihrer Immobilie steigern
- Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die KfW-Förderung für Bestandsbauten 2025 wissen müssen.
Wir erklären Ihnen:
- Welche Förderprogramme es gibt
- Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Wie Sie einen Antrag stellen können
Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie mit der KfW-Förderung Ihr Zuhause fit für die Zukunft machen können!
Inhaltsverzeichnis
1. KFW Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)
Ein Paar mit zwei Kindern plant den Kauf einer Eigentumswohnung. Mit dem KfW-Förderprogramm können sie von günstigeren Kreditkonditionen profitieren und bis zu 100.000 Euro an Darlehen erhalten. Diese Förderung ermöglicht es ihnen, über die Darlehenslaufzeit hinweg kräftig Zinsen zu sparen.
Nutzen:
Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) unterstützt den Kauf oder Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt, und unabhängig von der Energieeffizienz.
Höhe der Förderung:
Das Programm bietet einen Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau des Eigenheims.
Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen:
Sie können die KfW-Förderung mit anderen Programmen kombinieren, um Ihre Einsparungen zu maximieren. Die KfW bietet günstige Zinssätze und flexible Tilgungsmöglichkeiten, damit Sie Ihren Traum vom Eigenheim Schritt für Schritt verwirklichen können.
Vorteile:
• Günstige Zinsen: Profitieren Sie von Zinssätzen, die deutlich unter dem Marktniveau liegen.
• Flexible Tilgung: Passen Sie die Tilgungsrate an Ihre finanzielle Situation an. Die Darlehenslaufzeit kann zwischen 4 und 35 Jahren liegen.
Nachteil:
Während der Darlehenslaufzeit sind beim KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) keine Sondertilgungen möglich, es sei denn, es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet.
Das Wichtigste im Überblick:
Wie hoch ist die maximale Darlehenshöhe? | 100.000 Euro |
Gibt es ein Tilgungszuschuss? | Nein |
Müssen Einkommensgrenzen beachtet werden? | Nein |
Muss das Gebäude energieeffizient gekauft oder saniert werden? | Nein |
Was ist die längste Zinsbindung? | 10 Jahre |
Wie lange habe ich Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen? | Maximal bis 35 Jahre möglich |
Kann ich das Förderprogramm mit anderen KfW Förderprodukten kombinieren? | Ja Sanierung: Altersgerecht Umbauen (159) Sanierung: Wohngebäude – Kredit (Nr. 261) Bei Neubau: Klimafreundlicher Neubau (297,298) Bei Neubau: Wohneigentum für Familien (300) Wohneigentum für Familien- Bestandserwerb (308) |
Gibt es eine zusätzliche Förderung? | Nein |
Was wird gefördert? | Der Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen pro Vorhaben in Deutschland |
Wer wird gefördert? | Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen. |
Verwendbar für Ferienhäuser /- wohnungen? | Nein |
Erhalte ich das Förderdarlehen für Umschuldungen für bestehende Darlehen? | Nein |
Kann ich bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben damit nachfinanzieren? | Nein |
Kann ich vermietete oder gewerbliche Objekte damit finanzieren? | Nein |
Werden Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung damit gefördert? | Nein |
Sind Eigenleistungen förderfähig | Nein |
Zum KfW-Merkblatt | Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm 124 |
2. Altersgerecht Umbauen – Kredit (Nr. 159)
Dieses KfW-Programm unterstützt Eigentümer dabei, bestehende Immobilien barrierefrei und sicher zu gestalten. Mit attraktiven Konditionen richtet es sich an alle, die heute schon an morgen denken und ihr Zuhause für die Zukunft vorbereiten möchten.

Für wen ist das Programm geeignet?
Das Programm richtet sich an:
• Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Wohnimmobilien sind.
• Wohnungseigentümergemeinschaften.
• Mieter (mit Zustimmung des Vermieters).
Welche Vorteile bietet das Programm?
1. Kreditbetrag: Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Einbruchschutz.
2. Flexible Maßnahmenauswahl: Es können Einzelmaßnahmen oder umfangreiche Umbauarbeiten finanziert werden.
3. Attraktive Konditionen: Günstige Zinsen für langfristige Planungen und Investitionen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Das Programm umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das Wohnen sicherer und komfortabler zu machen:
Barrierefreiheit:
• Nachträglicher Einbau von Treppenliften.
• Anpassung von Badezimmern (z. B. bodengleiche Duschen).
• Verbreiterung von Türöffnungen.
Einbruchschutz:
• Einbau von einbruchhemmenden Türen oder Fenstern.
• Installation von Alarmanlagen.
• Nachrüstung von Rollläden oder Gitterverschlüssen.
Was ist zu beachten?
• Der Kredit kann über die Hausbank beantragt werden.
• Es gibt keine Altersbegrenzung – das Programm steht jedem offen, der seine Immobilie anpassen möchte.
• Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen.
Warum ist das interessant für Sie? Mit diesem Programm können Sie Ihre Immobilie zukunftssicher gestalten und für ein komfortables Wohnen sorgen.
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Kredit (Nr. 261)
Familie Müller möchte ihr Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren energieeffizient sanieren. Das Haus ist in einem guten Zustand, aber die Dämmung ist veraltet und die Fenster sind einfach verglast. Dadurch geht viel Energie verloren, was die Heizkosten in die Höhe treibt.

Die KfW bietet dafür den Kredit Nr. 261 an, der attraktive Zinssätze und Tilgungszuschüsse von bis zu 37.500 Euro je nach erreichter Effizienzstufe bietet.
Nutzen:
• Effiziente und energiesparende Sanierung von Haus oder Wohnung.
Bedingungen:
• Auszahlung: Als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen.
• Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate ab Genehmigung, mit Option auf Verlängerung auf bis zu 48 Monate.
• Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat.
Nachteil:
• Vorzeitige Rückzahlungen erfordern eine Vorfälligkeitsentschädigung, und Sondertilgungen sind nicht möglich.
Sicherheiten:
• Individuelle Vereinbarung mit der finanzierenden Bank.
Welche Laufzeitvarianten gibt es?
Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrages beträgt 4 Jahre.
Zinsbindung 10 Jahre – Tilgung in einer Summe am Laufzeitende- Darlehenslaufzeit 4 bis 10 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 11 bis 20 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 21 bis 30 Jahre
Wann und wie erfolgt der Tilgungszuschuss?
Der Tilgungszuschuss wird erst nach Abschluss des gesamten Vorhabens und der Abnahme durch den Energieberater ausgezahlt. Er reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
ACHTUNG: Die vereinbarte Rate bleibt unverändert, auch nachdem der Tilgungszuschuss ausgezahlt wurde.
Welche Maßnahmen werden gefördert:
Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen, einschließlich Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Bei Erwerb einer frisch sanierten Immobilie werden die energetischen Sanierungsmaßnahmen gefördert, sofern die Kosten beispielsweise im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
Die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz wird ebenfalls gefördert.
Zusätzliche Förderung gibt es für die erforderliche Fachplanung und Baubegleitung durch spezialisierte Experten sowie für eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker.
Eine weitere Förderung wird gewährt, wenn eine Effizienzhausstufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird.
Was müssen Sie bei der Sanierung zum Effizienzhaus 85 oder besser beachten?
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Höhe der Förderungen:
Die Höhe Ihres Kreditbetrags hängt von der Energieeffizienz Ihrer sanierten Immobilie und den förderfähigen Kosten ab. Wenn Sie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreichen, wird Ihr Vorhaben von der KFW gefördert.
Eine zusätzliche Förderung von 30.000 Euro wird gewährt, wenn Ihr Effizienzhaus auch die Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse erreicht. Dadurch steigt der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro je Wohneinheit. Dies hat auch Auswirkungen auf den Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag in Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | Bis zu 15.000 Euro |
Baubegleitung, Fachplanung
Die Sanierung zum Effizienzhaus ist nur mit Baubegleitung und Fachplanung möglich. Hierfür erhalten sie ebenso Kredite und Zuschüsse.
Immobilie | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
1 und 2-Familienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50%, bis zu 5.000 Euro |
Eigentumswohnung | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50%, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird | 50%, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben |
Weitere Extra Zuschüsse:
Worst Performing Building
Sanieren Sie Ihr Gebäude als „Worst Performing Building“ (WPB) erhalten Sie 10% Extrazuschuss. Der Worst Performing Building Zuschuss wird jetzt auch für das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse gewährt.
Serielle Sanierung
Wenn Ihre serielle Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht, wird Ihr Tilgungszuschuss um 15% erhöht. Jedoch werden die Boni zusammen mit dem WärmePassivhausBonus (WPB) auf 20% begrenzt.
Für die Nachhaltigkeitszertifizierung gilt: Die Förderung erfolgt ähnlich wie bei der Baubegleitung, wobei die gleichen Höchstbeträge gelten. Dabei erhalten Sie 50% als Tilgungszuschuss.
Das Wichtigste im Überblick:
Wie hoch ist die maximale Darlehenshöhe? | 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus |
Gibt es einen Tilgungszuschuss? | 5% bis 45% |
Müssen Einkommensgrenzen beachtet werden? | Nein |
Muss das Gebäude energieeffizient gekauft oder saniert werden? | Nein |
Was ist die längste Zinsbindung? | 10 Jahre |
Wie lange habe ich Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen? | Maximal bis 30 Jahre möglich |
Kann ich das Förderprogramm mit anderen KfW Förderprodukten kombinieren? | Ja,„Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Nr. 458)“ Förderung BAFA Einzelmaßnahmen (seit 2024 möglich) Bei Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses: KFW Wohneigentumsprogramm Nr. 124 |
Gibt es eine zusätzliche Förderung? | Ja BaubegleitungNachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ |
Was wird gefördert? | Die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Mindestens Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser |
Wer wird gefördert? | Alle, die klimafreundlich sanieren wollen |
Erhalte ich das Förderdarlehen für Umschuldungen für bestehende Darlehen? | Nein |
Kann ich bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben damit nachfinanzieren? | Nein |
Kann ich vermietete oder gewerbliche Objekte damit finanzieren? | Ja |
Werden Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung damit gefördert? | Ja |
Kann mit dem Programm 261 eine netzeinspeisende PV-Anlage verwendet werden? | Nein Hierfür steht der KfW Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) zur Verfügung |
Zum KfW-Merkblatt | KfW-Merkblatt Nr. 261 |
4. Erneuerbare Energien – Standard (Programm-Nr. 270)
Mit diesem KfW-Programm können Sie den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzieren und so einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Es bietet attraktive Konditionen für Privatpersonen, die in nachhaltige Technologien investieren möchten.

Für wen ist das Programm geeignet?
Das Programm richtet sich an:
- Privatpersonen, die in bestehende Wohnimmobilien investieren möchten.
- Eigentümergemeinschaften und Unternehmen, die erneuerbare Energien fördern wollen.
Welche Vorteile bietet das Programm?
1. Kreditbetrag: Kein Höchstbetrag: Sie können flexibel die Kosten für die geplanten Maßnahmen finanzieren.
2. Flexible Konditionen: Lange Laufzeiten und attraktive Zinssätze ermöglichen eine solide Planung.
3. Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Das Programm ist breit angelegt und unterstützt zahlreiche Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Stromerzeugung:
- Photovoltaikanlagen.
- Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung von Solarstrom.
Wärmeerzeugung:
- Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung.
- Biomasseanlagen (z. B. Pelletheizungen).
Sonstige Maßnahmen:
- Wärmenetze.
- Anlagen zur Aufbereitung von Biogas.
Was ist zu beachten?
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden und erfolgt über Ihre Hausbank.
- Die Maßnahmen müssen den technischen Anforderungen der KfW entsprechen.
- Die Kombination mit anderen KfW-Förderprogrammen, z. B. für energieeffiziente Sanierung, ist möglich.
Warum ist das interessant für Sie?
Dieses Programm bietet eine hervorragende Möglichkeit, nachhaltige Energielösungen in Ihrem Zuhause zu integrieren und langfristig Energiekosten zu sparen. Gleichzeitig leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
5. Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Nr. 308)
Die KfW hat mit diesem neuen Programm eine attraktive Möglichkeit für Familien geschaffen, sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien zu erwerben und gleichzeitig von günstigen Krediten zu profitieren.
Für wen ist das Programm geeignet?
Das Programm richtet sich gezielt an Familien mit mindestens einem Kind, die eine Bestandsimmobilie kaufen und energetisch sanieren möchten. Ein besonderer Fokus liegt darauf, bezahlbaren Wohnraum für Familien zu fördern.

Welche Vorteile bietet das Programm?
1. Kreditbetrag: Bis zu 150.000 Euro je Vorhaben, abhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt.
2. Günstige Zinssätze: Besonders attraktiv, da die KfW familienfreundliche Konditionen bietet.
3. Langfristige Perspektive: Das Programm unterstützt nicht nur den Erwerb, sondern auch die Sanierung auf einen bestimmten energetischen Standard, was langfristig Energiekosten spart.
Was ist zu beachten?
- Die Immobilie muss nach dem Kauf innerhalb von 54 Monaten energetisch saniert werden.
- Es gelten Einkommensgrenzen, die vorab geprüft werden sollten.
- Wie bei anderen KfW-Programmen muss der Antrag über einen Finanzierungspartner, z. B. eine Bank, gestellt werden.
Warum ist das interessant für Sie?
Gerade für junge Familien, die bezahlbaren Wohnraum suchen und gleichzeitig Wert auf Nachhaltigkeit legen, bietet dieses Programm eine hervorragende Möglichkeit, ihre Wohnträume zu realisieren. Mit der finanziellen Unterstützung können Sie sicherstellen, dass das neue Zuhause nicht nur Ihrem Bedarf entspricht, sondern auch den energetischen Standards der Zukunft.
6. Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Nr. 358, 359)
Familie Meier hat vor einem Jahr einen KfW-Zuschuss für die energetische Sanierung ihres Einfamilienhauses beantragt und bewilligt bekommen. Die Sanierung umfasste die Dämmung des Dachs und der Wände sowie den Austausch der Fenster.
Nun möchte Familie Meier zusätzlich eine neue Heizungsanlage installieren. Die Kosten für die neue Heizung liegen jedoch über dem ursprünglich bewilligten Zuschuss.
In diesem Fall kann Familie Meier den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Nr. 358, 359) beantragen. Dieser Kredit ermöglicht es, die Finanzierung der zusätzlichen Sanierungsmaßnahme zu ergänzen.
Vorteile des Einzelmaßnahmen Ergänzungskredits:
- Zusätzliche Finanzierung für Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde
- Flexibilität bei der Auszahlung des Kredits
- Möglichkeit der Sondertilgung und vorzeitigen Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
- Individuelle Vereinbarung von Sicherheiten mit der finanzierenden Bank
- Mit den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit können Familien wie die Meiers ihre Renovierungsprojekte erfolgreich abschließen und ihre Wohnqualität verbessern, ohne sich finanziell zu überfordern.
Welche Laufzeitvarianten gibt es?
Programm Nr. 358:
Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrages beträgt 4 Jahre.
Zinsbindung 4-10 Jahre – Tilgung in einer Summe am Laufzeitende- Darlehenslaufzeit 4 bis 10 Jahre
Zinsbindung 5 Jahre – 1 tilgungsfreies Jahr – Darlehenslaufzeit 4-5 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 6 bis 10 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 11 bis 25 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 26 bis 35 Jahre
Programm Nr. 359:
Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrages beträgt 4 Jahre.
Zinsbindung 4-10 Jahre – Tilgung in einer Summe am Laufzeitende- Darlehenslaufzeit 4 bis 10 Jahre
Zinsbindung 5 Jahre – 1 tilgungsfreies Jahr – Darlehenslaufzeit 4-5 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 6 bis 10 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 11 bis 25 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 26 bis 35 Jahre
Wer erhält die Förderung?
Sie erhalten den Ergänzungskredit Nr. 358 als Privatperson mit folgenden Bedingungen:
- Zuschusszusage/Bescheid der KfW und/oder BAFA
- Sie sind Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der Wohneinheit
- Das Wohngebäude ist Ihr Hauptwohnsitz oder den selbstbewohnten alleinigen Wohnsitz
- Das Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro darf nicht überschritten werden.
Den Ergänzungskredit Nr. 359 erhalten:
- Natürliche Personen
- Wohneigentümergesellschaften (WEG)
- GbR
- Einzelunternehmen
- Freiberufler
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts
Generell gilt:
Die Planung und der Nachweis muss von einem Experten für Energieeffizienz bestätigt werden.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Je Wohneinheit erhalten Sie bis zu 120.000 Euro Darlehen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Ergänzungskredit:
1. Ergänzungskredit beantragen:
Beantragen Sie Ihren Ergänzungskredit bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Stellen Sie sicher, dass der Antrag vor Baubeginn und innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage für die Zuschussförderung eingereicht wird. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem der Grundbuchauszug, Nachweise der Selbstnutzung sowie Einkommensteuerbescheide der relevanten Haushaltsmitglieder.
2. Bestätigung einreichen:
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie beim Finanzierungspartner die erforderlichen Bestätigungen ein, wie beispielsweise die Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder den Festsetzungsbescheid des BAFA.
3. Teilrückzahlung durchführen:
Wenn der Zuschussbetrag über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert wurde, ist eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vorzunehmen. Diese Rückzahlung muss unverzüglich, jedoch spätestens 3 Monate nach der Zuschuss Auszahlung erfolgen.
Das Wichtigste im Überblick:
Wie hoch ist die maximale Darlehenshöhe? | 120.000 Euro je Wohneinheit |
Gibt es ein Tilgungszuschuss? | Nein |
Müssen Einkommensgrenzen beachtet werden? | Ja, wenn Sie ein zusätzlicher Zinsvorteil erhalten wollen: Das Haushaltsjahreseinkommen darf nicht höher als 90.000 Euro sein |
Was ist die längste Zinsbindung? | 10 Jahre |
Wie lange habe ich Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen? | Maximal bis 35 Jahre möglich |
Kann ich das Förderprogramm mit anderen KfW Förderprodukten kombinieren? | Das Darlehen kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KFW und/oder der BAFA beantragt werden. Gilt ab 1.1.2024 |
Was wird gefördert? | Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt bzw. bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Auszahlung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen |
Wer wird gefördert? | Nr. 358 Privatpersonen, die eine Zuschusszusage der KfW oder Bafa haben: Eigentümer des Wohngebäudes oder Wohneinheit ist Das Wohngebäude ist der Hauptwohnsitz Wird selbst bewohnt Nr. 359 Folgende Personen, die eine Zuschusszusage der KfW oder Bafa haben: Natürliche Personen WEG GbR Einzelunternehmen Freiberufler Körperschaften des öffentichen Rechts Gemeinnützige Organisationen Unternehmen Sonstige juristische Personen |
Erhalte ich das Förderdarlehen für Umschuldungen für bestehende Darlehen? | Nein |
Kann ich bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben damit nachfinanzieren? | Nein |
Zum KfW-Merkblatt | Merkblatt Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude |
7. Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Nr. 458)
Familie Schmidt wohnt in einem Einfamilienhaus aus den 1980er Jahren. Die alte Ölheizung ist in die Jahre gekommen und muss dringend ausgetauscht werden. Familie Schmidt möchte sich für eine klimafreundliche Alternative entscheiden und eine Wärmepumpe installieren.
Sie informieren sich auf der Website der KfW über die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Sie finden heraus, dass sie für den Einbau einer Wärmepumpe einen Zuschuss von bis zu 23.500 Euro aus dem Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (Nr. 458) beantragen können.
Nutzen:
Zuschüsse für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Wie wird gefördert?
Als Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse bis zu 23.500 Euro für den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung oder an ein Gebäude- oder Wärmenetz zu erhalten.
Was sind die allgemeinen Konditionen für das Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude ?
Der Zuschuss wird nur dann ausgezahlt, wenn Sie sich im Vorfeld strikt an diese Schritte halten:
a. Experte für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen
b. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen (BzA)
c. Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss vorhanden sein. Nur dann dürfen Sie diesen Vertrag abschließen. Somit vereinbaren Sie, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn Sie von der KFW auch die Zusage erhalten haben.
d. Im Kundenportal der KFW müssen Sie sich registrieren. Bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im Kundenportal der KFW „Meine KfW“
e. Sie setzen das Vorhaben um, nachdem Sie die Zusage für den Zuschuss erhalten haben. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW muss das Vorhaben vollständig abgeschlossen sein.
f. Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Experte für Energieeffizienz oder der Fachunternehmer die ordnungsgemäße Durchführung mittels einer „Bestätigung nach Durchführung (BnD)
g. Wichtig: Ab September 2024 müssen Sie Ihre Identität nachweisen, Nachweise einreichen. Nach der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Höhe der Kosten:
Manche Kosten sind nicht anrechenbar. Darunter versteht man solche Kosten, die nicht förderfähig sind. Details hierzu finden Sie in der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023, veröffentlicht am 29.12.2023
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Wohngebäude besteht bereits und Sie bewohnen dieses selbst.
- Die Energieeffizienz des Gebäudes wird durch das Vorhaben gesteigert
- Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilung Systems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden.
Keine Förderung bei:
- Eigenbau Anlagen und Prototypen
- Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Wer erhält die Förderung?
Ab sofort sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von bestehenden selbstbewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
Ab Mai 2024:
Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sind und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.
Ab August 2024:
Privatpersonen, die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Deutschland sind.
Für die Zusage des Förderprogramms bedarf es folgender Voraussetzung:
Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen (mind. 50% Miteigentumsquote)
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Für ein Einfamilienhaus werden 70% als Zuschuss ausgezahlt aus maximal 30.000 Euro, also als Zuschuss bis zu 21.000 Euro. Unter Umständen gibt es zur Grundförderung hin ein oder mehrere Bonus Förderungen zusammen.
Einzelmaßnahmen | Grundförderung | Effizienzbonus | Klima Geschwindigkeitsbonus | Einkommen Bonus |
Solarthermische Anlagen | 30% | 20% | 30% | |
Biomasseheizungen | 30% | 20% | 30% | |
Wärmepumpen | 30% | 5% | 20% | 30% |
Brennstoffzellen-heizung | 30% | 20% | 30% | |
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) | 30% | 20% | 30% | |
Innovative Heizungstechnik | 30% | 20% | 30% | |
Gebäudenetz Anschluss | 30% | 20% | 30% | |
Wärmenetz-anschluss | 30% | 20% | 30% |
Was ist ein Effizienzbonus?
Beim Einbau von effizienten, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen erhalten Sie einen Effizienzbonus. Ebenso gilt dies für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten, vorausgesetzt, Sie nutzen Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder setzen ein natürliches Kältemittel ein.
Was ist ein Klima Geschwindigkeitsbonus?
Sie erhalten einen Klima Geschwindigkeitsbonus, wenn Sie als Eigentümer Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gas-Etagenheizung, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und die alte Heizung fachgerecht demontieren und entsorgen.
Eine Besonderheit bei Biomasseheizungen: Der Klima Geschwindigkeitsbonus wird nur dann gewährt, wenn diese mit einer PV-Anlage zur elektrischen Warmwasseraufbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasseraufbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
Was ist ein Einkommensbonus?
Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie erhalten Sie den Einkommensbonus, wenn Ihr Haushaltseinkommen nicht höher als 40.000 Euro beträgt.
Das Wichtigste im Überblick:
Wie hoch ist die maximale Darlehenshöhe? | 0 Euro |
Gibt es einen Zuschuss? | Bis 23.500 Euro |
Müssen Einkommensgrenzen beachtet werden? | Nur für Einkommensbonus. Das Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 40.000 Euro betragen |
Wie setzt sich der Zuschuss zusammen? | Er setzt sich aus 30% Grundförderung zzgl. einem evtl. Effizienzbonus, Klima Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammen |
Kann ich das Förderprogramm mit anderen KfW Förderprodukten kombinieren? | Ja, eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60 % der geförderten Investitionsausgaben möglich. |
Kann ich für meine PV Anlage auch einen Zuschuss beantragen? | Bei der KfW – nein Sprechen Sie für Zuschüsse das Landesförderinstitut Ihres Bundeslandes an oder nutzen Sie die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz |
Was wird gefördert? | Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme,für Netze und Speicherfür Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehrAuch im Ausland |
Wer wird gefördert? | Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen |
Erhalte ich das Förderdarlehen für Umschuldungen für bestehende Darlehen? | Nein |
Kann ich bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben damit nachfinanzieren? | Nein |
Kann ich das Förderprogramm für fossile Brennstoffe verwenden? | Nein |
Kann ich Treuhand Konstruktionen verwenden? | Nein |
Kann ich ein In-Sich-Geschäft wie zum Beispiel den Erwerb eigener Unternehmensanteile verwenden? | Nein |
Was wird sonst noch ausgeschlossen? | Die KFW schließt bestimmte Vorhaben generell aus oder gibt Bedingungen vor. Siehe „Ausschlussliste der KfW Bankengruppe“ |
Kann ich eine Dachsanierung finanzieren | Ja, sie kann mitfinanziert werden |
Kann die Mehrwertsteuer mitfinanziert werden? | Ja |
Zum KfW Merkblatt | Zum KfW Merkblatt 458 |
Tipp:
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