Fördermöglichkeiten der KfW für Neubauten 2025

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KfW-Förderung 2025: So sichern Sie sich jetzt die besten Förderungen und Zuschüsse für Ihren Neubau – Ein Überblick


Träumen Sie von einem eigenen Zuhause, das nicht nur modern und komfortabel ist, sondern auch energieeffizient? Mit der KfW-Förderung 2025 kann Ihr Traum zur Realität werden – und Sie sparen dabei bares Geld!

Die KfW bietet attraktive Förderprogramme für Neubauten, die Ihnen helfen, Ihr Haus energieeffizient zu bauen und Ihre Energiekosten zu senken. Egal, ob Sie ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus planen – die KfW hat das passende Förderprogramm für Sie!

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Programme und erfahren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Förderung zu erhalten.



1. KFW Wohneigentums-Programm Nr. 124

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen möchten. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt.

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Nutzen

  • Kreditbetrag: Bis zu 100.000 € für den Kauf oder Bau Ihres Eigenheims
  • Kombinierbar: Kann mit anderen KfW-Förderprogrammen wie dem Klimafreundlichen Neubau kombiniert werden.
  • Günstige Zinsen: Deutlich unter Marktniveau.
  • Flexible Tilgung: Laufzeiten zwischen 5 und 35 Jahren, Tilgungsfreie Jahre sind möglich.

Nachteil: Beim KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) sind während der Darlehenslaufzeit keine Sondertilgungen möglich, es sei denn, es wird ein Vorfälligkeitsentgelt entrichtet.

Was genau wird gefördert?

Bei einem Neubau:

  • Kosten des Baugrundstücks. Das Grundstück darf maximal 6 Monate vor Antragseingang gekauft worden sein
  • Baukosten: Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten: für Architekt, Energie- bzw. Bauberater
  • Baunebenkosten: für Architekt, Energie- bzw. Bauberater
  • Kaufnebenkosten: Notarkosten, Maklergebühren, Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

Bei einem Kauf:

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung

Wer kann die Förderung Nr. 124 beantragen?

Privatpersonen, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen möchten, können das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) nutzen. Allerdings ist dieses Programm nicht speziell darauf ausgerichtet, energieeffizientes Bauen zu fördern. Für dieses Ziel kommen die KfW-Programme 297 und 298 ins Spiel.

Das Wichtigste im Überblick:
Wie hoch ist die maximale Darlehenshöhe?100.000 Euro
Gibt es einen Tilgungszuschuss?Nein
Müssen Einkommensgrenzen beachtet werden?Nein
Muss das Gebäude energieeffizient gekauft oder saniert werden?Nein 
Was ist die längste Zinsbindung?10 Jahre
Wie lange habe ich Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen?Maximal bis 35 Jahre möglich 
Kann ich das Förderprogramm mit anderen KfW Förderprodukten kombinieren?Ja, Sanierung: Wohngebäude – Kredit (Nr. 261)
Sanierung: Altersgerecht Umbauen (159)Sanierung: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)Bei Neubau: Klimafreundlicher Neubau (297,298)Bei Neubau: Wohneigentum für Familien (300) 
Gibt es eine zusätzliche Förderung?Nein
Was wird gefördert?Der Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen pro Vorhaben in Deutschland 
Wer wird gefördert?Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen.
Verwendbar für Ferienhäuser- und -wohnungen?Nein 
Erhalte ich das Förderdarlehen für Umschuldungen für bestehende Darlehen?Nein 
Kann ich bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben damit nachfinanzieren?Nein                                                                         
Kann ich vermietete oder gewerbliche Objekte damit finanzieren?Nein 
Werden Maßnahmen zur Wohnraumerweiterung damit gefördert?Nein
Sind Eigenleistungen förderfähig?Nein
Zum KfW-MerkblattMerkblatt
KfW-Wohneigentumsprogramm

2. Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Nr. 297, 298)

Dieses Programm richtet sich an Bauherren, die klimafreundliche und energieeffiziente Gebäude neu errichten oder erstmals kaufen möchten.

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Nutzen

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen oder erstmalig kaufen möchten, können Sie von der KfW-Förderung profitieren. Dies gilt sowohl für den Bau eines klimafreundlichen und energieeffizienten Gebäudes als auch für den erstmaligen Erwerb eines entsprechenden Neubaus. Die Förderung umfasst dabei nicht nur die Hauptkosten, sondern auch die Nebenkosten.

Gefördert werden bestimmte Stufen.

Klimafreundliches Wohngebäude

Der Neubau muss der energetische Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erfüllen.

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus muss erfüllt sein.

Keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Für ein klimafreundliches Wohngebäude mit dem Zusatz „mit QNG“ erhalten Sie eine höhere Förderung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Das Gebäude erreicht die Effizienzhausstufe 40.
  • Es erfüllt die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-Plus) oder des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-Premium).
  • Diese Siegel müssen durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.

Die Beheizung des Gebäudes erfolgt nicht mit Öl, Gas oder Biomasse.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln für Privatpersonen. Es wird kein Tilgungszuschuss gewährt. Die beiden Programmnummern lauten wie folgt:

  • Nr. 297: „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“
  • Nr. 298: „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“

   

Was sind die allgemeinen Konditionen für ein KFW Darlehen (Nr. 297)?

Auszahlung:

Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des Kreditbetrages.
Ihr Kredit lässt sich in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen auszahlen.

Der Abruf des Kredites muss ab Kreditzusage innerhalb von 12 Monaten erfolgen – eine Verlängerung auf maximal 24 Monate ist möglich.

Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monate

Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat

Nachteil:

Ein Nachteil dieses Programms besteht darin, dass Sondertilgungen nicht möglich sind. Zudem ist eine vorzeitige vollständige Rückzahlung nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Sicherheiten:

Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit der zu finanzierenden Bank. 

Welche Laufzeit Varianten gibt es?

Nr. 297 Selbstnutzung


Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrages beträgt 4 Jahre.

Zinsbindung 10 Jahre – Tilgung in einer Summe am Laufzeitende- Darlehenslaufzeit 4 bis 10 Jahre

Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 10 Jahre

Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 11 bis 25 Jahre

Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 26 bis 35 Jahre

Nr. 298 Fremdnutzung


Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrages beträgt 4 Jahre.

Zinsbindung 10 Jahre – Tilgung in einer Summe am Laufzeitende- Darlehenslaufzeit 4 bis 10 Jahre

Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 10 Jahre

Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 11 bis 25 Jahre

Zinsbindung 10 Jahre – 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 26 bis 35 Jahre

Wer erhält die Förderung?

Grundsätzlich alle Investoren, die in klimafreundliche Neubauten investieren.

Dazu zählen:

  • Privatpersonen wie Eigentümer
  • Vermieter
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • Einzelunternehmer
  • Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Soziale Organisationen und Vereine
    alle juristischen Personen des Privatrechts

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?

Klimafreundliches Wohngebäude:

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens. 

Der maximale Kreditbetrag für ein klimafreundliches Wohngebäude beträgt 100.000 Euro je Wohnung.

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG Plus Siegel bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Grundsätzlich ist es erforderlich, dass die Planung und der Nachweis von einem Experten für Energieeffizienz bestätigt werden.

Schritt-für-Schritt Anleitung:

Punkt 1:

Beauftragen Sie einen Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Aufgrund der hohen Anforderungen bei der Planung und Baubegleitung werden besonders qualifizierte Personen benötigt.

Es gibt zwei Arten von Spezialisten:

A. Experte für Energieeffizienz

B. Berater für Nachhaltigkeit. Ein Berater wird nur für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ benötigt.

Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) wird ebenfalls von Ihrem Experten für Energieeffizienz erstellt.

Dies ist besonders wichtig bei der Beantragung des Förderkredits.

Punkt 2:

Finden Sie einen Finanzierungspartner und beantragen Sie den Kredit.

Einen KfW-Kredit können Sie über einen Finanzierungspartner beantragen.

Es ist wichtig, dass Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner sprechen.

Bringen Sie zu diesem Gespräch die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die von Ihrem Energieeffizienz-Experten erstellt wurde.

Warum ist das wichtig?

Sobald das KfW-Formular dokumentiert ist, können erst Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden.

Planungs- und Beratungsleistungen sind jedoch bereits im Vorfeld möglich.

Die Fördermittel können Sie erst verbindlich einplanen, wenn Sie auch eine Zusage der KfW erhalten haben. Starten Sie davor, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko.

Punkt 3:

Erhalten Sie die Zusage, schließen Sie den Kreditvertrag ab und beginnen Sie.

Nachdem Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert.

Schließen Sie nun den Kreditvertrag ab.

Danach unterzeichnen Sie den Liefer- und Leistungsvertrag und starten Ihr Bauvorhaben oder erwerben die Immobilie.

Punkt 4:

Reichen Sie die Bestätigung ein.

Nach Abschluss Ihres Bauvorhabens reichen Sie bitte bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein. Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt diese.

Beim Kauf eines Neubaus bestätigt dies Ihr Bauträger oder Fertighaushersteller.

Das Wichtigste im Überblick:
Wie hoch ist die maximale Darlehenshöhe?100.000 Euro je Wohnung für die Stufe klimafreundliches Wohngebäude150.000 Euro je Wohnung für die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Gibt es ein Tilgungszuschuss?Nein
Müssen Einkommensgrenzen beachtet werden?Nein
Muss das Gebäude energieeffizient gekauft oder saniert werden?Ja, zum klimafreundlichen Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland 
Was ist die längste Zinsbindung?10 Jahre
Wie lange habe ich Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen?Maximal bis 35 Jahre möglich 
Kann ich das Förderprogramm mit anderen KfW Förderprodukten kombinieren?Ja,KFW Wohneigentumsprogramm Nr. 124 
Gibt es eine zusätzliche Förderung?Nein
Was wird gefördert?Der Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland 
Wer wird gefördert?Alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren wollen
Erhalte ich das Förderdarlehen für Umschuldungen für bestehende Darlehen?Nein 
Kann ich bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben damit nachfinanzieren?Nein 
Kann damit ein Grundstück finanziert werden?Nein 
Ist der Einbau von Kaminöfen erlaubt?Nein
Wann wird das Förderprogramm Nummer 298 verwendet?Bei Wohnhäusern mit mehreren Wohneinheiten
Zum KfW-MerkblattMerkblatt
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

3. Wohneigentum für Familien (300)

Dieses Programm ist speziell für Familien mit Kindern gedacht, die ihr erstes Eigenheim bauen oder kaufen möchten.

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Nutzen

Speziell für Familien mit Kindern und Alleinerziehende bietet das Programm eine ideale Möglichkeit, ein klimafreundliches und energieeffizientes Gebäude zu bauen oder zu erwerben. Egal, ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt, das Programm unterstützt Familien bei ihrem Erstkauf und ermöglicht es ihnen, in eine nachhaltige Zukunft zu investieren.

Gefördert werden bestimmte Stufen.

Klimafreundliches Wohngebäude

  • Der Neubau muss den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erfüllen.
  • Es muss das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt sein.
  • Die Beheizung darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgen.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Sie erhalten eine höhere Förderung, wenn Sie die Effizienzhausstufe 40 erreichen.

Die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-Plus) oder das Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-Premium) erfüllen.
Diese Siegel müssen durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden.

Keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse.

Wie wird gefördert?

Als Familie mit Kindern und Alleinerziehende erhalten Sie je nach Einkommen ein Kredit mit Zinsverbilligung.

Der Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 Euro und 270.000 Euro

Die entsprechende Programm-Nummer lautet:

Nr. 300: „Wohneigentum für Familien“

Was sind die allgemeinen Konditionen für das Programm Wohneigentum für Familien (Nr. 300)?

Die allgemeinen Konditionen für das Programm „Wohneigentum für Familien“ (Nr. 300) sind wie folgt:

Auszahlung:

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des Kreditbetrages.
  • Ihr Kredit kann entweder als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden.
  • Der Abruf des Kredits muss innerhalb von 12 Monaten ab Kreditzusage erfolgen, wobei eine Verlängerung auf maximal 24 Monate möglich ist.
  • Bereitstellungsfreie Zeit: 12 Monat
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat.   

Nachteil:

Bei dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (Nr. 300) sind Sondertilgungen sowie eine vorzeitige Gesamtrückzahlung des Darlehens nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Sondertilgungen sind nicht gestattet.

Sicherheiten:

Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit der zu finanzierenden Bank. 

Welche Laufzeit-Varianten gibt es?

Mindestlaufzeit des Kreditvertrags: 4 Jahre.

Zinsbindung 10 Jahre, Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, Darlehenslaufzeit: 4 bis 10 Jahre.

Zinsbindung 10 Jahre, mit 1 bis 2 tilgungsfreien Jahren, Darlehenslaufzeit: 10 Jahre.

Zinsbindung 10 Jahre, mit 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren, Darlehenslaufzeit: 11 bis 25 Jahre.

Zinsbindung 20 Jahre, mit 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren, Darlehenslaufzeit: 11 bis 25 Jahre.

Zinsbindung 10 Jahre, mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren, Darlehenslaufzeit: 26 bis 35 Jahre.

Zinsbindung 20 Jahre, mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren, Darlehenslaufzeit: 26 bis 35 Jahre.

Wer erhält die Förderung?

Die Förderung des Programms „Wohneigentum für Familien“ (Nr. 300) ist für Personen bestimmt, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Immobilie muss selbst bewohnt werden, wobei mindestens eine Miteigentumsquote von 50%   vorliegen muss.
  • Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Die neue Immobilie, sei es ein Haus oder eine Eigentumswohnung, muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein.
  • Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro pro Jahr betragen, wobei für jedes weitere Kind zusätzlich 10.000 Euro hinzugefügt werden dürfen.

   

Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer aktuellen Situation am Tag der Antragstellung ab und davon, für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten.

Beispiel 1: Wenn Ihr Kind am Tag der Antragsstellung 18 Jahre alt wird, erhalten Sie auch für dieses Kind die Förderung.

Beispiel 2: Falls Ihr Kind nach der Antragstellung geboren wird, erhalten Sie keine Förderung für dieses Kind.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?

Klimafreundliches Wohngebäude:

Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie gebaut wird.

Wie viele Kinder unter 18 Jahren am Tag der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben und

Wie hoch Ihr Haushaltseinkommen ist.

Anzahl KinderMaximales HaushaltseinkommenMaximaler Kreditbetrag
190.000 Euro170.000 Euro
2100.000 Euro170.000 Euro
3110.000 Euro200.000 Euro
4120.000 Euro200.000 Euro
Ab 5130.000 Euro + 10.000 Euro je weiteres Kind220.000 Euro

Die Kredithöchstbeträge für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:

Anzahl KinderMaximales HaushaltseinkommenMaximaler Kreditbetrag
190.000 Euro220.000 Euro
2100.000 Euro220.000 Euro
3110.000 Euro250.000 Euro
4120.000 Euro250.000 Euro
Ab 5130.000 Euro + 10.000 Euro je weiteres Kind270.000 Euro

Generell gilt:

Es ist wichtig zu beachten, dass die Planung und der Nachweis von einem Experten für Energieeffizienz bestätigt werden müssen.

Schritt für Schritt Anleitung

Punkt 1:

Beauftragung von Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Für die Planung und Begleitung Ihres Bauprojekts sind hochqualifizierte Fachleute erforderlich, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden.

Es gibt zwei Arten von Spezialisten, die Sie benötigen:

A. Experte für Energieeffizienz

B. Berater für Nachhaltigkeit (Erforderlich nur für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“).

Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) wird ebenfalls von Ihrem Experten für Energieeffizienz erstellt. Dies ist besonders wichtig bei der Beantragung des Förderkredits.

Punkt 2:

Finden eines Finanzierungspartners und Beantragen des Kredits.

Um einen KfW-Kredit zu beantragen, müssen Sie sich an einen Finanzierungspartner wenden. Es ist wichtig, dass Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner gesprochen haben. Bringen Sie dabei die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die von Ihrem Experten für Energieeffizienz erstellt wurde.

Warum ist das wichtig?

Sobald das KfW-Formular dokumentiert ist, können erst Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden. Planungs- und Beratungsleistungen sind jedoch bereits im Vorfeld möglich. Die Fördermittel sollten erst verbindlich eingeplant werden, nachdem Sie auch eine Zusage der KfW erhalten haben. Wenn Sie vorher damit beginnen, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko.

Zusätzlich müssen die Einkommenssteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vorliegen. Diese Bescheide sind für alle Darlehensnehmer vorzulegen (bei Ehepaaren beide Bescheide; bei Alleinstehenden reicht ein Bescheid). Außerdem müssen die Geburtsurkunden aller Kinder unter 18 Jahren vorgelegt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben.

Punkt 3:

Nachdem Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt schließen Sie den Kreditvertrag ab. Anschließend unterschreiben Sie den Liefer- und Leistungsvertrag und starten Ihr Bauvorhaben oder Sie kaufen die Immobilie.

Punkt 4:

Nach Abschluss Ihres Bauvorhabens reichen Sie bitte die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Diese Bestätigung wird ebenfalls von Ihrem Experten für Energieeffizienz erstellt. Wenn Sie einen Neubau kaufen, bestätigt dies Ihr Bauträger oder Fertighaushersteller.

Das Wichtigste im Überblick:
Wie hoch ist die maximale Darlehenshöhe?Je nach Einkommen und Förderstufe von170.000 Euro bis 270.000 Euro 
Gibt es einen Tilgungszuschuss?Nein
Müssen Einkommensgrenzen beachtet werden?JaDas Haushaltseinkommen beträgt maximal90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus10.000 Euro für jedes weitere Kind
Muss das Gebäude energieeffizient gekauft oder saniert werden?Ja, zum klimafreundlichen Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland 
Was ist die längste Zinsbindung?20 Jahre
Wie lange habe ich Zeit, das Darlehen zurückzuzahlen?Maximal bis 35 Jahre möglich 
Kann ich das Förderprogramm mit anderen KfW Förderprodukten kombinieren?Ja,KFW Wohneigentumsprogramm Nr. 124ABER NICHT kombinierbar mit klimafreundlicher Neubau-Wohngebäude Nr. 297
Gibt es eine zusätzliche Förderung?Nein
Was wird gefördert?Der Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland 
Wer wird gefördert?Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit bestimmten Voraussetzungen
Erhalte ich das Förderdarlehen für Umschuldungen für bestehende Darlehen?Nein 
Kann ich bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben damit nachfinanzieren?Nein 
Kann damit ein Grundstück finanziert werden?Nein 
Verwendbar für den Neubau oder Kauf von Ferienhäuser- und -wohnungen?Nein 
Ist der Einbau von Kaminöfen erlaubt?Nein
Erhalte ich die Förderung, wenn ich bereits Baukindergeld (424) erhalten habe?Nein
Wenn ich bereits ein Wohngebäude oder ein Anteil an einem Wohngebäude besitze, erhalte ich diese Förderung?Nein
Zum KfW-MerkblattMerkblatt Wohneigentum für Familien

4. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Nr. 296)

Neu hinzugekommen ist das Programm 296, das speziell auf kosteneffiziente und klimafreundliche Neubauten abzielt.

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Fördermöglichkeiten der KfW für Neubauten 2025 6

Nutzen

Kreditbetrag: Bis zu 100.000 € pro Wohneinheit.

Voraussetzungen:
Effizienzhaus 55 Standard.
Begrenzte Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus.
Kein Einsatz fossiler Brennstoffe oder Biomasse.

Besonderheiten:
Eigenleistungen sind förderfähig, jedoch nur die Materialkosten.
Förderung gilt für flächeneffiziente Neubauten, die mindestens 10 Jahre zum Wohnen genutzt werden.

Was wird gefördert?
Bauwerkskosten.
Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
Nachhaltigkeits- und Lebenszyklusanalyse.

Fazit:

Die KfW bietet mit ihren Programmen für Neubauten eine großartige Unterstützung, um energieeffiziente und nachhaltige Eigenheime zu realisieren. Besonders hervorzuheben sind die neuen Programme, wie der Klimafreundliche Neubau im Niedrigpreissegment (Nr. 296), die sich gezielt an Bauherren mit schmalerem Budget richten. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihr Eigenheim nicht nur nachhaltig, sondern auch kosteneffizient zu gestalten.

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