KFW Förderungen 2023 für Neubau und Sanierung: ein Überblick

Die KFW verändert erneut die Förderbedingungen für Wohngebäude
Welche KFW Förderungen 2023 und Zuschüsse Sie für Ihr Vorhaben erhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Achtung: Wichtige Änderungen zum 01.03.2023:
Die Förderungen für Neubauten ändern sich. Hier gelangen Sie zu den Neubauförderungen ab 01.03.2023

1. Welche KFW Förderungen 2023 gibt es?

Für Ihre Immobilienpläne 2023 hält die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) verschiedene Förderdarlehen und/oder Zuschüsse bereit.

Kreditvariante mit Zuschuss

Bei der KFW erhalten Sie verbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die energetische Förderung von Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmen an Wohngebäuden.

Reine Zuschussvariante

Reine Zuschüsse werden nicht bei der KFW, sondern über die BAFA beantragt.

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Sie möchten Fördermittel für Ihre Wunschimmobilie verwenden?
Wir helfen Ihnen gerne persönlich bei der richtigen Auswahl der verschiedenen Programme.

2. Was sind die allgemeinen Bedingungen für ein KFW Darlehen (Nr. 261)?

Auszahlung:
Ihr Kredit lässt sich in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen auszahlen.

Der Abruf des Kredites muss ab Kreditzusage innerhalb von 12 Monaten erfolgen – eine Verlängerung auf maximal 48 Monate ist möglich.

Bereitstellungsfreie Zeit:
12 Monate

Bereitstellungsprovision:
0,15% pro Monat

Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung
Die vorzeitige Rückzahlung ist nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.Sondertilgungen sind nicht möglich.

Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit der zu finanzierenden Bank.

Wann und wie erfolgt der Tilgungszuschuss?
Der Tilgungszuschuss wird nicht sofort in die Finanzierung eingerechnet. Erst nachdem Sie das gesamte Vorhaben fertiggestellt haben und das Objekt vom Energieberater abgenommen wurde, wird der Tilgungszuschuss an Sie ausgezahlt. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit.

ACHTUNG: die vereinbarte Rate bleibt gleich, auch nachdem der Tilgungszuschuss ausgezahlt wurde.

 

3. KFW – Förderungen für Neubau und Kauf

Bitte beachten Sie, dass Sie den Förderkredit für den Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ab 01.03.2023 nicht mehr nutzen können.

Die neue Förderung „klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) finden Sie hier:

 

Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus 2 Kriterien zusammen.

A) Höhe Gesamtenergiebedarf

B) Wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle.

 

Unterschiedliche Zahlenwerte zeigen auf, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist.

Es gilt: je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.

Das Effizienzhaus wird in verschiedene Stufen eingeteilt. Je nach Stufe gibt es unterschiedliche Fördersätze.

 

4. Komplettsanierung von bestehenden Immobilien

Das Programm 261 Kredit für Wohngebäude ist weiterhin für Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses nutzbar.

A. Welche Maßnahmen werden gefördert:

Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten

Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert. Allerdings nur, wenn die Kosten z.B. im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Auch wird die Sanierung von Baudenkmalen oder Geäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz gefördert.

Eine zusätzlichhe Förderung gibt es für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch spezielle Experten. Ebenso für eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker.

B: Was müssen Sie bei der Sanierung zum Effizienzhaus 85 oder besser beachten?

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.

C. Höhe der Förderungen:
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie sein wird und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind.

Erreichen Sie ein Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser, fördert die KFW Ihr Vorhaben.

Ein Effizienzhaus als Erneuerbare-Energien-Klasse wird mit 30.000 Euro mehr gefördert, als die Sanierung zum reinen Effizienzhaus. Das Darlehen beträgt beim Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro.

Das macht sich auch beim Tilgungszuschuss bemerkbar.

Baubegleitung, Fachplanung

Die Sanierung zum Effizienzhaus  ist nur mit Baubegleitung und Fachplanung möglich. Hierfür erhalten sie ebenso Kredite und Zuschüsse.

5. Weitere Extrazuschüsse

Worst Performing Building

Sanieren Sie Ihr Gebäude als „Worst Performing Building“ (WPB) erhalten Sie 10% Extrazuschuss. Der Worst Performing Building Zuschuss wird jetzt auch für das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse gewährt.

serielle Sanierung

Wenn die serielle Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 50 oder 55 erreicht wird, dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 15%.

6. Einzelmaßnahmen: Was jetzt noch gefördert wird

Was ist jetzt noch möglich?

Eine Vielzahl von  Einzelmaßnahmen können bei der BAFA als Zuschuss abgerufen werden.

Eine Förderung durch die KFW erfolgt nicht mehr.

Die Einzelmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der bafa.de

Häufige Fragen

Beispiel für einen Kredit über 120.000 Euro für die Sanierung zu einem Effizienzhaus 55 (Nr. 261):

Stand: 15.02.2024

2,26 % p.a. Sollzins und

2,28 % effektiver Jahres­zins bei 20 Jahren Laufzeit,

3 tilgungs­freie Anlaufjahre und 10 Jahre Zins­bindung.

Rate:

1. Jahr:
228,00 Euro

ab 4. Jahr:
628,00 Euro

Weitere Konditionen finden Sie auf der Homepage der KFW hier

Für die Sanierung verwenden Sie vorgefertigte Bauele­mente – zum Beispiel für Fassa­de oder Dach.

Wenn ein Gebäude zu den schlechtesten 25% der Gebäude in Deutschland gehört, spricht man von einem  „Worst Performing Building“.

Das Qualitäts­siegel nach­haltiges Gebäude (QNG) ist für Sie verpflichtend, um die Neubau­förderung beantragen zu können.

Das Qualitäts­siegel nach­haltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungs­stelle vergeben, welche die Nach­haltig­keits­bewertung vornimmt.

Weitere Informationen zum Qualitäts­siegel nach­haltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg

Die akustische Fach­planung sichert den Lärm­schutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.

Die KFW fördern keine laufenden Lizenz­gebühren, die für ein Nachhaltig­keits­zertifikat anfallen.

Der Tilgungszuschuss kann nicht bar ausgezahlt werden. Er reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Der Tilgungszuschuss ist umso höher, je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie ist.

Mindestens 65% des Gebäude-Energiebedarfs stammen aus erneuerbaren Energien.

Bei der Stromversorgung werden Anlagen wie Photovoltaik , Windkraft oder Stromspeicher nicht mehr gefördert.

Beim Neubau erhalten Sie eine Förderung für die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten). Beim Kauf der Immobilie werden allerdings die Kaufnebenkosten nicht gefördert. Auch die Grundstückskosten sind nicht förderbar.

Ist Ihnen noch etwas unklar?

Senden Sie uns gerne Ihre Frage per Mail an: information@fsberatung.de

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Autor: Claudia Franz

Hallo, ich bin Claudia Franz, langjährige Expertin für Baufinanzierungen, Absicherungskonzepte und Vermögensaufbau.
Sie stehen kurz vor den wichtigsten Meilensteinen Ihres Lebens:
Dem Erwerb Ihrer Traumimmobilie - der bevorstehenden Ankunft Ihres Kindes - und dem Start Ihrer Karriere. In diesen bedeutenden Momenten wünschen Sie sich die bestmöglichen finanziellen Strategien. 

In unserem Blog finden Sie Tipps und Informationen, um für Sie und Ihre Liebsten die optimale Entscheidung für Ihr Vorhaben treffen zu können. Schön, dass Sie hier sind.

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