- veröffentlicht am:
- aktualisiert am: 15/02/2024
- aktualisiert am 15/02/2024
Die KFW verändert wieder ihre Bedingungen. Ab 01.03.2023 beginnt das neue KFW Programm klimafreundliches Bauen. (Programm 297 private Selbstnutzung).
Gerade bei den jetzt hohen Bauzinsen können Sie über die KFW für Ihr Neubauprojekt zinsvergünstigte Kredite beantragen.
Lesen Sie hier, wieviel Fördermittel Sie für welche Investition erhalten.
Die Förderung für die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses finden Sie hier
1.Was wird ab 01.03.2023 gefördert?
Wenn Sie ein besonders klimafreundliches und energieeffizientes Gebäude bauen oder erstmals ein entsprechender Neubau (Ersterwerb) kaufen, dann erhalten Sie einschließlich der Nebenkosten die neue KFW Förderung.
Der Neubau muss der energetische Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erfüllen.
Bauen Sie nach den Vorgaben des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-Plus), erhalten Sie eine höhere Förderung.
Wir sind Ihnen bei Ihrer Finanzierungsberatung gerne behilflich. Ganz gleich ob Sie viel oder wenig Eigenkapital einbringen. Eine Baufinanzierung ist sehr individuell. Gerade bei großen Neubauvorhaben ist eine solide Planung äußerst wichtig. Sprechen Sie uns an.
Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie für eine erfolgreiche Baufinanzierung jetzt vornehmen sollten.
2. Welche Art wird gefördert?
Als Privatperson erhalten Sie ein Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Ein Tilgungszuschuss entfällt.
Nur als kommunale Gebietskörperschaft wird ein Tilgungszuschuss gewährt. (In diesem Beitrag wird auf die Fördermöglichkeiten der kommunalen Gebietskörperschaft nicht näher eingegangen).
Die Programm-Nummern lauten:
Nr. 297: “Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung”
Nr. 298: “Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude”
Nr. 299: “Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude”
3. Was sind die allgemeinen Bedingungen für ein KFW Darlehen (Nr. 297)?
Auszahlung:
Ihr Kredit lässt sich in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen auszahlen.
Der Abruf des Kredites muss ab Kreditzusage innerhalb von 12 Monaten erfolgen – eine Verlängerung auf maximal 48 Monate ist möglich.
Bereitstellungsfreie Zeit:
12 Monate
Bereitstellungsprovision:
0,15% pro Monat
Sondertilgung und vorzeitige Rückzahlung
Die vorzeitige Rückzahlung ist nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Sondertilgungen sind nicht möglich.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit der zu finanzierenden Bank.
4. Welche Laufzeitvarianten gibt es?
Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrages sind 4 Jahre.
Zinsbindung 10 Jahre – Tilgung in einer Summe am Laufzeitende- Darlehenslaufzeit 10 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 2 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 10 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 3 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 25 Jahre
Zinsbindung 10 Jahre – 5 tilgungsfreie Jahre – Darlehenslaufzeit 35 Jahre
5. Wer erhält die Förderung?
Grundsätzlich alle Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (der erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden und Wohneinheiten.
Es werden nur Vorhaben in Deutschland gefördert.
Dazu zählen:
- natürliche Personen
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige Organisationen, Kommunen
- Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts
6. Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens. Allerdings beträgt der maximale Kreditbetrag für ein klimafreundliches Wohngebäude 100.000 Euro je Wohnung.
Für ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG Plus Siegel bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Bemessungsgrundlage für die Kredithöchstbeträge ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten.
7. Was sind die technischen Mindestanforderungen
Klimafreundliches Wohngebäude
Folgende Auflistungen müssen für eine Förderungen erfüllt sein. Der Nachweis wird von einem Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bestätigt.
A: Effizienzhausstufe 40
B: Das Haus darf in seinem Lebenszyklus so wenig wie möglich CO2 ausstossen. Und zwar so wenig, damit die Anforderungen an das Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS erfüllt sind.
C: Ebenso darf nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
A: Effizienzhausstufe 40
B: Anforderungen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Geäude Plus” (QNG-PLUS) oder das “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)” – bestätigt über ein Nachhaltigkeitszertifikat
C: Auch hier darf keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse vorgenommen werden.
Die Überprüfung und Planung erfolgt von Ihrem Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit.
8. Schritt für Schrittanleitung
Punkt 1: Spezialisten für Energieffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen.
Für die Planung und die Baubegleitung werden aufgrund hoher Anforderungen besonders qualifizierte Personen benötigt.
Es gibt zwei Arten von Spezialisten:
A. Experte für Energieeffizienz
B. Berater für Nachhaltigkeit. Ein Berater bedarf es nur für die Förderstufe “Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG”.
Die “Bestätigung zum Antrag” (BzA) fertigt ebenso Ihr Experte für Energieeffizienz.
Das ist vor allem wichtig bei der Beantragung des Förderkredites.
Punkt 2: Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Ein KFW Kredit beantragen Sie über einen Finanzierungspartner.
Wichtig ist, dass Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner gesprochen haben.
Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch die “Bestätigung zum Antrag” mit. (erstellt von Ihrem Energieeffizienz-Experten)
Warum ist das wichtig?
Sobald das KFW-Formular dokumentiert ist, sind danach erste Liefer- und Leistungsverträge abschließbar. Allerdings besteht diese Möglichkeit nicht beim Kauf einer Immobilie.
Allerdings sind Planungs -und Beratungsleistungen bereits im Vorfeld möglich.
Die Fördermittel planen Sie erst verbindlich ein, wenn Sie auch eine Zusage der KFW erhalten haben. Starten Sie davor, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko
Punkt 3: Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Ihre Fördermittel sind für Sie reserviert, nachdem Sie die Zusage der KFW erhalten haben.
Jetzt schließen Sie der Kreditvertrag ab.
Danach unterschreiben Sie der Liefer- und Leistungsvertrag und starten Ihr Bauvorhaben oder Sie kaufen die Immobilie
Punkt 4: Bestätigung einreichen
Wenn Ihr Bauvorhaben abegeschlossen ist, reichen Sie bitte bei Ihrem Finanzierungspartner die “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) ein. Auch das erstellt Ihr Experte für Energieeffizienz.
Beim Kauf eines Neubaus bestätigt dies Ihr Bauträger oder Fertighaushersteller.
Häufige Fragen
Wie sieht ein Finanzierungsbeispiel für ein klimafreundlicher Neubau (Nr. 297)aus?
Beispiel für einen Kredit über 150.000 Euro:
Stand: 15.02.2024
1,98 % p.a. Sollzins (Zinsbindung 10 Jahre) und
2,00 % p.a. effektiver Jahreszins
Rückführungsdauer: 25 Jahre
3 tilgungsfreie Anlaufjahre und 10 Jahre Zinsbindung.
Rate:
1. Jahr:
250,00 Euro
ab 4. Jahr:
750,00 Euro
Weitere Konditionen finden Sie auf der Homepage der KFW hier
Was zählt alles zu den Nebenkosten?
Nebenkosten sind zum Beispiel Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten oder Baugerüst.
Was zählt zum Kauf oder Erstwerb?
Es gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Fertigstellung.
Wie wird eine Wohnung definiert?
Eine Wohnung wird auch als Wohneinheit definiert. Ein Einfamilienhaus gilt zum Beispiel als eine Wohneinheit
Wann ist ein Gebäude klimafreundlich?
Ein Gebäude ist klimafreundlich, wenn es
– als Effizienzhaus 40 eingestuft wird und somit wenig Energie verbraucht.
– wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderungen des Qualitätssiegels “Nachhaltiges Gebäude Plus” erfüllt
– nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen kann ein Experte für Energieffizienz einplanen und überprüfen.
Senden Sie uns gerne Ihre Frage per Mail an: information@fsberatung.de
Autor: Claudia Franz
Hallo, ich bin Claudia Franz, langjährige Expertin für Baufinanzierungen, Absicherungskonzepte und Vermögensaufbau.
Sie stehen kurz vor den wichtigsten Meilensteinen Ihres Lebens:
Dem Erwerb Ihrer Traumimmobilie - der bevorstehenden Ankunft Ihres Kindes - und dem Start Ihrer Karriere. In diesen bedeutenden Momenten wünschen Sie sich die bestmöglichen finanziellen Strategien.
In unserem Blog finden Sie Tipps und Informationen, um für Sie und Ihre Liebsten die optimale Entscheidung für Ihr Vorhaben treffen zu können. Schön, dass Sie hier sind.