Arbeitnehmersparzulage 2024: Wer profitiert von den neuen Fördermöglichkeiten?

Newsletter VL

Wussten Sie schon, dass sich die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage 2024 verdoppelt haben? Erhalten Sie jetzt womöglich auch die Förderung?

Ab 2024 gelten neue Einkommensgrenzen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage. Alleinstehende mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro (zuvor 20.000 Euro) sowie Verheiratete mit einem gemeinsamen Einkommen von bis zu 80.000 Euro (zuvor 40.000 Euro) können nun bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Je nach Anlageart erhalten Sie bis zu 20% der VL-Beiträge aus maximal 400 Euro bei Alleinstehenden oder 800 Euro bei Verheirateten vom Staat gutgeschrieben, das heißt 80 Euro (oder 160 Euro bei Verheirateten) Zuschuss sind möglich.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Altersvorsorge zu verbessern und gleichzeitig Geld zu sparen!

Wie erhalten Sie die Förderung?

Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie für VL-Fondssparpläne, VL-Bausparpläne und die Baukredittilgung, jedoch nicht für VL-Banksparpläne. Diese vermögenswirksamen Leistungen dienen Ihrer Vermögensbildung und werden zusätzlich zu Ihrem Grundgehalt gezahlt. Sie können sie durch Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung festlegen lassen und beim Arbeitgeber beantragen, der sie dann in den VL-Vertrag einzahlt. Die übliche Laufzeit von VL-Anlagen beträgt etwa sieben Jahre, außer bei Bausparverträgen, die oft längere Laufzeiten haben.

Wenn Ihr Arbeitgeber keinen oder nur teilweisen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können Sie die Sparraten als Eigenleistung in den VL-Vertrag einzahlen lassen. Dabei beachten Sie, dass der Arbeitgeber die Beträge direkt in die Anlage überweist und andere Einzahlungen nicht gefördert werden.

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie jährlich mit Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie wird ausgezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und verfällt nicht, wenn Sie vor Ablauf der Sperrfrist über die Anlage verfügen. Das kann z. B. bei Heirat oder Arbeitslosigkeit der Fall sein, wobei Ihnen auch die bisher angesammelte Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt wird.

Wie hoch sind die jeweiligen Förderungen?

Bausparvertrag und Baukredittilgung:

Bei VL-Bausparverträgen und der Baukredittilgung liegt die Einkommensgrenze bei maximal 40.000 Euro (für Verheiratete: 80.000 Euro) pro Jahr. 

Hier werden 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen bis zu 470 Euro (Verheiratete: 940 Euro) im Kalenderjahr gefördert, was maximal 43 Euro (Verheiratete: 86 Euro) entspricht.

Wohnungsbauprämie:

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage können Sie beim Bausparvertrag auch eine Wohnungsbauprämie erhalten, wobei andere Einkommensgrenzen gelten. Die Wohnungsbauprämie wird als staatliche Förderung des privaten Wohnungsbaus bei Bausparbeiträgen gewährt. Sie beträgt 9 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen bis maximal 470 Euro (Verheiratete: 940 Euro) pro Jahr. Die Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete. Bausparbeiträge, die vermögenswirksame Leistungen sind, werden vorrangig durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert.

Tabelle Arbeitnehmersparzulage


Fondssparplan:

Bei VL-Fondssparplänen haben Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr höchstens 40.000 Euro (Verheiratete: 80.000 Euro) beträgt. Sie erhalten eine staatliche Förderung von 20 Prozent der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen, bis zu einem Betrag von 400 Euro (Verheiratete: 800 Euro) pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie maximal 80 Euro (oder 160 Euro bei Verheirateten) Arbeitnehmersparzulage pro Jahr erhalten können.

Tipp: Nutzen Sie die doppelte Förderung!

Sparen Sie in Fondssparpläne als auch in einen Bausparvertrag ein!

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie beide Förderungssätze (20 Prozent und 9 Prozent) nebeneinander in Anspruch nehmen können. Das bedeutet, dass Sie neben dem maximalen Förderbetrag von 400 Euro pro Jahr zusätzlich einen weiteren Förderbetrag von bis zu 470 Euro pro Jahr geltend machen können. Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen sowohl in einem VL-Fondssparplan als auch in einem VL-Bausparplan anlegen, können Sie zum Beispiel bis zu 123 Euro pro Jahr an Arbeitnehmersparzulage erhalten. Verheiratete erhalten entsprechend das Doppelte.

Nutzen Sie diese attraktive Gelegenheit, um Ihre Ersparnisse zu maximieren und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern!

Haben Sie noch Fragen?

Als Ihre persönliche Finanzberaterin stehe ich Ihnen mit maßgeschneiderten Sparlösungen zur Seite, um Ihre finanziellen Ziele zu verwirklichen. Egal, ob Sie für Ihre Altersvorsorge sparen möchten, eine Eigentumswohnung kaufen wollen oder einfach nur Ihre Finanzen optimieren möchten, ich bin hier, um Ihnen zu helfen.

Ich biete Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Beratung an, in der wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele besprechen können. Gemeinsam finden wir die beste Strategie für Sie und entwickeln einen persönlichen Sparplan, der zu Ihnen passt.

Kontaktieren Sie mich noch heute und lassen Sie sich von mir beraten!

Sie erreichen mich per E-Mail unter claudia.franz@fsberatung.de oder telefonisch unter 07720/ 8181-13

Beste Grüße
Claudia Franz

P.S.: Teilen Sie diesen Beitrag gerne mit Ihren Freunden und Familie, damit auch sie von der erhöhten Arbeitnehmersparzulage profitieren können!

Möchten Sie Tipps und Tricks rund um die Welt der Finanzen ?

Ab jetzt keine Neuigkeiten mehr verpassen.

Für den Versand verwenden wir ActiveCampaign. Die Angabe Ihres Namens ist freiwillig und dient nur der persönlichen Ansprache in den E-Mails.
Sie können sich jederzeit über einen Link in den E-Mails wieder austragen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner