Letzte Chance für Eltern: Sichern Sie Ihrem Kind eine Schüler-Berufsunfähigkeits-Versicherung!

Die Sommerferien stehen vor der Tür und für Ihr Kind als Schulabgänger bedeutet dies eine besondere Chance, die Arbeitskraft optimal abzusichern.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen eine Lösung präsentieren wie Sie den aktuellen Gesundheitszustand „einfrieren“ und die günstigen Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge für Ihr Kind sichern können. Aber beeilen Sie sich, denn die Zeit drängt!

Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorteile

Vorteile einer Schüler-Berufsunfähigkeits-Versicherung

Der Abschluss einer Schüler-BU bietet Ihnen und Ihrem Kind eine ganze Reihe von Vorteilen, die es zu nutzen gilt:

Bestmöglicher Gesundheitszustand und niedriges Eintrittsalter

Eine Schüler-BU kann bereits ab 10 Jahren abgeschlossen werden. Es wird nie wieder günstiger und in den meisten Fällen wird Ihr Kind auch nie gesünder sein.

Die Berufsgruppe „Schüler“ ist oft besonders günstig, insbesondere im Vergleich zu körperlich anspruchsvollen Berufen.

Der Wechsel in eine noch günstigere Berufsgruppe ist beim Berufseintritt oder -wechsel möglich. Wenn Ihr Kind zum Beispiel studiert und später Arzt oder Ingenieur wird, umso besser! Der Wechsel in eine noch günstigere Berufsgruppe ist jederzeit möglich.

Künftige Hobbys sind mitversichert

Was ist, wenn Ihr Kind seine Leidenschaft für Risikosportarten entdeckt? Auch diese zukünftige Hobbys sind mitversichert!

Keine Gesundheitsfragen mehr
Unzählige Nachversicherungsoptionen sind bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt oder Immobilienkauf gegeben.

Warum ist ein früher Beginn in der Berufsunfähigkeits- Versicherung so wichtig?

Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man Gesundheitsfragen beantworten. Je älter die versicherte Person wird, je voller wird die Krankenakte und desto schwieriger wird es, Versicherungsschutz zu erhalten.

Bei Schülern ist die Krankenakte in der Regel noch leerer und die Beantwortung der Gesundheitsfragen somit kein Problem.

Die Schüler-BU gewährleistet eine dauerhafte Sicherung der günstigen Berufsgruppe für Ihr Kind. Selbst wenn es später einen Beruf mit erhöhtem Risiko wählt, wie zum Beispiel Handwerker, bleibt der BU-Schutz bestehen. Sogar für normalerweise nicht versicherbare Berufe bietet die Schüler-BU Schutz.

Was ist der Haken?

Auch bei Kindern werden die Gesundheitsangaben streng geprüft. Schließlich geht der Versicherer ein großes Risiko ein, weil er bis zum 67. Lebensjahr des Kindes unter Umständen Rentenleistungen zahlen muss.

Wenn Ihr Kind beispielsweise die Diagnose ADHS erhalten hat, in logopädischer Behandlung ist, Schulförderungen erhält, Fehlstellungen am Rücken oder Hüfte hat, große Probleme mit Allergien oder ähnlichem hat, ist solch ein Vertrag in der Regel nicht abschließbar oder es muss mit hohen Zuschlägen gerechnet werden.

Können Kinder unter 10 Jahren versichert werden?

Für Kinder unter 10 Jahren besteht gegenwärtig keine Möglichkeit, eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Jedoch haben Sie als Eltern die Chance, den Gesundheitszustand Ihres Kindes von Geburt an zu sichern und später, ohne erneute Gesundheitsprüfung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Der große Vorteil dabei ist, dass Ihr Baby oder Kleinkind höchstwahrscheinlich über eine sehr kurze Krankenhistorie verfügt. Je früher Sie sich also dafür entscheiden, desto besser!

Auf dem Markt stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung.

Grundfähigkeits- Versicherung mit Berufsunfähigkeits-Option

Die Alte Leipziger Versicherung bietet Ihnen eine weitere Alternative, um Ihr Kind frühzeitig abzusichern.
Mit dem Tarif der Grundfähigkeitenversicherung für Kleinkinder sind Sie in der Lage, Ihr Kind bereits ab Vertragsbeginn gegen den Verlust bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten abzusichern.
Sie haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Paketen zu wählen.

Bis zum 3. Lebensjahr leistet der Vertrag bei schweren Krankheiten wie Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Krebs oder Krankenhausaufenthalt eine Einmalleistung in Höhe von bis zu 12.000 Euro. Ab dem 3. Lebensjahr greift die Grundfähigkeitenabsicherung. Dabei haben Sie die Auswahl zwischen drei Paketen:

Das Basispaket versichert beispielsweise den Verlust der Fähigkeiten „Sehen, Sprechen, Hören, Handgebrauch, Greifen, Gehen, Treppensteigen, Stehen, Sitzen, Gleichgewicht, Herz- und Lungenfunktion sowie Pflegebedürftigkeit“.

Zusätzlich dazu können Sie den Baustein „Körper“ buchen, welches die Fähigkeiten „Armgebrauch, Heben und Tragen, Schieben, Knien und Bücken, Ein- und Aussteigen aus dem Auto“ zusätzlich zum Basispaket absichert.

Und schließlich gibt es noch den Baustein“Mobilität„, das die Fähigkeiten „Öffentliche Verkehrsmittel nutzen und Fahrrad fahren“ mitversichert.

Wenn Ihr Kind später eine weiterführende Schule besucht, besteht die Möglichkeit, die Grundfähigkeitenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln.

ETF Renten-Versicherung mit Berufsunfähigkeits-Option

Bei der Wahl einer fondsgebundenen ETF- Rentenversicherung erwerben Sie damit die Option, für Ihr Kind eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen.
Frühestens ab dem Schulwechsel in eine weitereführene Schule, aber spätestens mit Abschluss der Ausbildung/Studium ist dies für Ihr Kind möglich.

Um dies deutlicher zu veranschaulichen, stellen wir uns vor, Ihr Kind ist derzeit 3 Jahre alt. Sie schließen also eine ETF Rentenversicherung ab und zahlen monatlich 25 Euro ein. Wenn Ihr Kind mit 7 Jahren die Schule beginnt, haben Sie erstmals die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihr Kind abzuschließen. In der Regel können Sie mit einer BU-Rente von 1000 Euro starten. Falls Sie die BU zum Zeitpunkt der Einschulung noch nicht wünschen, ergibt sich die nächste Möglichkeit beim Übergang zur weiterführenden Schule. Wenn Ihr Kind also die 5. Klasse erreicht, haben Sie erneut die Gelegenheit, die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Und wenn Sie dies zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht möchten, sollten Sie es spätestens mit Abschluss des Studiums oder der Ausbildung tun.

Wenn Sie dann die Option nutzen, erhält Ihr Kind einen eigenständigen Vertrag, also eine richtige und eigenständige BU-Versicherung! Die ETF Rentenversicherung bleibt hingegen ein eigenständiger Vertrag und kann nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung entweder weiter bespart oder auch gekündigt werden. Das angesammelte Guthaben kann dann ausgezahlt werden.

Ihr Kind hat später natürlich auch die Möglichkeit, die BU-Rente bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nach oben anzupassen. Je nach Anbieter ist dies sogar bis zu einer Berufsunfähigkeitsrente von 6.000 Euro möglich.

Fazit:
Warten Sie nicht zu lange ab. Mit dem Abschluss einer Schüler-BU ab 10 Jahren oder einer Grundfähigkeitsversicherung bzw. ETF Rentenversicherung mit BU-Option ab Geburt gehen Sie auf Nummer sicher und halten alle Optionen für die Zukunft Ihres Kindes offen!

Nutzen Sie das Ende des Schuljahres als Anlass für ein Gespräch. Gerne beraten wir Sie.

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